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Der Tragwerksplaner (umgangssprachlich auch Statiker) entwirft das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen. Er gehört zu den wichtigsten Projektanten eines Bauvorhabens, neben dem Architekten. Er erstellt den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis und die Ausführungsplanung, die der Rohbauunternehmer als erste Arbeitsgrundlage braucht. Grundlage seiner statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die er üblicherweise den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) entnimmt und auf die Entwurfsplanung des Architekten anwendet. Zu den Standsicherheitsnachweisen gehört auch der Nachweis der Feuerwiderstandsdauer für die Brandschutzanforderungen laut LBO-AVO und Brandschutzkonzept.


Ziel seiner Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchs-

tauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird meist die statische Berechnung angewandt, welche auf den Regeln der Baustatik beruht. In Ausnahmefällen dienen Versuche als Nachweis der Realisierbarkeit und Standsicherheit.

Tragwerksplanung

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